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Stornogebühren

Kein Mensch liebt Stornogebühren, auch wir nicht. Aber ohne geht es leider nicht. Als Anbieter von Reisen ist Musica Viva rechtlich gesehen ein Reiseveranstalter. Wenn Sie von einer gebuchten Reise zurücktreten, müssen wir – wie jeder andere Reiseveranstalter auch – Stornogebühren erheben. Stornogebühren sind zur finanziellen Absicherung von Reiseveranstaltern unverzichtbar. Eine solide Finanzierung und Absicherung unseres Geschäftes ist ohne dieses Instrument nicht denkbar.

Bitte machen Sie sich klar, dass Sie mit der Zusendung Ihrer Anmeldung einen verbindlichen Vertrag abschließen. Und informieren Sie sich vor Ihrer Buchung über die Rücktrittskonditionen in unseren Vertragsbedingungen. Umbuchungen auf das Folgejahr sind generell nicht möglich. Um Zahlungen im „Fall der Fälle” zu vermeiden, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! So ersparen Sie sich den doppelten Ärger, im Falle einer Erkrankung auf Ihren gebuchten Kurs verzichten und dafür auch noch zahlen zu müssen. Die Regelungen für Stornierungen gelten auch für Begleitpersonen.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir jederzeit berechtigt sind, die Lehrkräfte eines Kurses auszutauschen, ohne dass dies ein Recht auf kostenfreien Rücktritt begründet.

Unsere Stornopauschalen belaufen sich bei einem Rücktritt

  • bis zum 91. Tag vor Seminarbeginn auf 5 % des Teilnehmerpreises,
  • ab dem 90. Tag vor Seminarbeginn auf 30 %,
  • ab dem 45. Tag vor Seminarbeginn auf 50 %,
  • ab dem 20. Tag vor Seminarbeginn auf 75 %,
  • ab dem 5. Tag vor Seminarbeginn (Datum des Anreisetages) auf 100 %.